"Der Mensch ist kein Ersatzteillager" – AfD kritisiert Widerspruchslösung bei Organspende
Im Jahr 2020 hatte sich der Bundestag bereits gegen die Widerspruchslösung entschieden. Die damals beschlossene Stärkung der Entscheidungsbereitschaft hat laut den Befürwortern der Widerspruchslösung jedoch nicht zu der erhofften Steigerung der Spenderzahlen geführt.
Eine andere Gruppe von Abgeordneten lehnt die Widerspruchslösung weiterhin als Eingriff in die Grundrechte ab. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch kritisierte dabei scharf, dass der Verzicht auf Widerspruch keine Zustimmung sei. Mit einem ironischen Beispiel verglich sie es damit, dass Abgeordnete automatisch Mitglieder im "Freundeskreis der AfD" würden, wenn sie nicht aktiv widersprächen – ein absurdes Prinzip, das auch bei der Organspende nicht gelten dürfe. Der Staat dürfe den Bürger nicht unter Rechtfertigungsdruck setzen oder pauschal als "Ersatzteillager" betrachten; zudem sei der Hirntod als Entnahmezeitpunkt medizinisch umstritten.
Die Diskussion hat inzwischen durch fachliche Debatten an Brisanz gewonnen. Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) fordert in ihrem aktuellen Jahresbericht 2024/25 nachdrücklich die politische Umsetzung der Widerspruchslösung. Als weitere Option zur Bekämpfung des Organmangels befürwortet die Gesellschaft, die in Deutschland bislang verbotene Organspende nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand (DCD) zu prüfen. Dabei soll die Entnahme nicht erst nach dem Hirntod, sondern schon nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand möglich sein. Diese Definition ist unter Fachleuten stark umstritten, da der Sterbeprozess zu diesem Zeitpunkt oft noch nicht unumkehrbar ist.
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